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Kommentar
zum Scheitern des GRÜNEN-Antrags
von Manfred Miosga, Kreisrat (SPD)
Das Ziel 1.6.8 des LEP lautet folgendermaßen:
"In der Regel soll jede Region über zumindest einen Luftverkehrsanschluss
für die Allgemeine Luftfahrt verfügen. Zur Anbindung von Bevölkerungs-
und Wirtschaftsschwerpunkten durch den gewerblichen Linienluftverkehr
oder den individuellen Geschäftsreise- und Werkluftverkehr sollen
Verkehrslandeplätze mit Instrumentenflugbetrieb vorgehalten werden."
Für die Planungsregion 14 (Region München: Stadt plus Landkreise
M. EBE, FFB, FS, DAH, ED, STA, LL) ist dies der Flughafen München
2 im Erdinger Moos. Laut bisher noch gültiger Beschlusslage des Bayerischen
Landtags soll dieser Flughafen die Allgemeine Luftfahrt für die Region
aufnehmen und den gewerblichen Linienflugverkehr abwickeln.
Somit ist das Ziel 1.6.8. in der Region 14 bereits erfüllt.
Ob durch eine Streichung dieses Ziels die Sicherheit erhöht wird,
dass Teile der ALF nach Oberpfaffenhofen aus Kapazitätsgründen
verlagert werden, halte ich für etwas an den Haaren herbeigezogen.
Dazu fehlt mir auch eine nachvollziehbare Begründung der GRÜNEN.
Die zahlreichen Eingaben im Anhörungsverfahren zum sattsam bekannten
Ziel 1.6.5 haben immerhin bewirkt, dass aus der Begründung des Ziels
der Hinweis auf die Entlastung des FH-MUC gestrichen worden ist. Dies
ist in den Landtagsprotokollen so festgehalten und als Stütze für
die Verhinderung der Ausweitung der Betriebsgenehmigung im Klagefall wesentlich
hilfreicher, als der Kampf um eine für Oberpfaffenhofen wohl eher
unwirksame Streichung eines Zieles, das nicht im unmittelbaren Zusammenhang
mit dem Sonderflughafen steht.
Im Übrigen sehe ich auch genau darin die Gefahr der Initiative
der GRÜNEN: denn nun wird der Zusammenhang mit der Entlastung von
MUC II wieder hochgespielt und womöglich wieder Argumente für
ein vermeintliches "öffentliches Interesse" an der Aufnahme
der ALF in Oberpfaffenhofen auf die Tagesordnung gebracht.
Unser Ziel muss es weiterhin sein, am Status Sonderflughafen festzuhalten
und die Öffnung für GRFV zu verhindern. Ich werde mich an allen
Aktionen, die dieses Ziel im Auge haben auch weiterhin beteiligen. Bei
dem Antrag der Grünen habe ich den Verdacht, dass es um den Effekt
ging und nicht um das Ziel. Ob dies politisch-taktisch richtig ist, bezweifle
ich - dies ist aber Sache der GRÜNEN.
Aus der Abstimmungshaltung der SPD nun aber zu schließen, sie sei
nicht 100%ig gegen den Ausbau des Sonderflughafens ist unzulässig
uns treibt unnötige Keile in die Front der Ausbaugegner. Dies würde
ein Schwächung bedeuten und kann nicht im Interesse der Sache sein.
Ich bin also nicht überzeugt, wie durch die Streichung
des Ziels 1.6.8 die Chancen gesteigert werden könnte, dass wir den
Ausbau von OP verhindern können.
Ich persönlich halte das Ziel 1.6.8. aber aus anderen
Gründen für streichenswert. Ich halte die Versorgung mit Flughäfen
für die ALF in Bayern für mehr als ausreichend. Ein Neubau von
Flughäfen für die ALF für überflüssig, etwaige
Ausbauten müssten im Einzelfall geprüft werden, scheitern aber
ohnehin oft an der Wirtschaftlichkeit (s. Hof). Strukturpolitisch muss
es in Bayern darum gehen, Flugverkehr so weit als möglich zu vermeiden
und wenn überhaupt dann die Erreichbarkeit vorhandener Flughäfen
zu verbessern. Daher ist das Ziel, in jeder Region eine Flughafen für
die ALF vorzusehen, aus ökologischen Gründen grundsätzlich
verzichtbar.
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