Kommentar zum Scheitern des GRÜNEN-Antrags
von Manfred Miosga, Kreisrat (SPD)

Das Ziel 1.6.8 des LEP lautet folgendermaßen:

"In der Regel soll jede Region über zumindest einen Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt verfügen. Zur Anbindung von Bevölkerungs- und Wirtschaftsschwerpunkten durch den gewerblichen Linienluftverkehr oder den individuellen Geschäftsreise- und Werkluftverkehr sollen Verkehrslandeplätze mit Instrumentenflugbetrieb vorgehalten werden."

Für die Planungsregion 14 (Region München: Stadt plus Landkreise M. EBE, FFB, FS, DAH, ED, STA, LL) ist dies der Flughafen München 2 im Erdinger Moos. Laut bisher noch gültiger Beschlusslage des Bayerischen Landtags soll dieser Flughafen die Allgemeine Luftfahrt für die Region aufnehmen und den gewerblichen Linienflugverkehr abwickeln.
Somit ist das Ziel 1.6.8. in der Region 14 bereits erfüllt.
Ob durch eine Streichung dieses Ziels die Sicherheit erhöht wird, dass Teile der ALF nach Oberpfaffenhofen aus Kapazitätsgründen verlagert werden, halte ich für etwas an den Haaren herbeigezogen. Dazu fehlt mir auch eine nachvollziehbare Begründung der GRÜNEN.
Die zahlreichen Eingaben im Anhörungsverfahren zum sattsam bekannten Ziel 1.6.5 haben immerhin bewirkt, dass aus der Begründung des Ziels der Hinweis auf die Entlastung des FH-MUC gestrichen worden ist. Dies ist in den Landtagsprotokollen so festgehalten und als Stütze für die Verhinderung der Ausweitung der Betriebsgenehmigung im Klagefall wesentlich hilfreicher, als der Kampf um eine für Oberpfaffenhofen wohl eher unwirksame Streichung eines Zieles, das nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Sonderflughafen steht.
Im Übrigen sehe ich auch genau darin die Gefahr der Initiative der GRÜNEN: denn nun wird der Zusammenhang mit der Entlastung von MUC II wieder hochgespielt und womöglich wieder Argumente für ein vermeintliches "öffentliches Interesse" an der Aufnahme der ALF in Oberpfaffenhofen auf die Tagesordnung gebracht.
Unser Ziel muss es weiterhin sein, am Status Sonderflughafen festzuhalten und die Öffnung für GRFV zu verhindern. Ich werde mich an allen Aktionen, die dieses Ziel im Auge haben auch weiterhin beteiligen. Bei dem Antrag der Grünen habe ich den Verdacht, dass es um den Effekt ging und nicht um das Ziel. Ob dies politisch-taktisch richtig ist, bezweifle ich - dies ist aber Sache der GRÜNEN.
Aus der Abstimmungshaltung der SPD nun aber zu schließen, sie sei nicht 100%ig gegen den Ausbau des Sonderflughafens ist unzulässig uns treibt unnötige Keile in die Front der Ausbaugegner. Dies würde ein Schwächung bedeuten und kann nicht im Interesse der Sache sein.

Ich bin also nicht überzeugt, wie durch die Streichung des Ziels 1.6.8 die Chancen gesteigert werden könnte, dass wir den Ausbau von OP verhindern können.

Ich persönlich halte das Ziel 1.6.8. aber aus anderen Gründen für streichenswert. Ich halte die Versorgung mit Flughäfen für die ALF in Bayern für mehr als ausreichend. Ein Neubau von Flughäfen für die ALF für überflüssig, etwaige Ausbauten müssten im Einzelfall geprüft werden, scheitern aber ohnehin oft an der Wirtschaftlichkeit (s. Hof). Strukturpolitisch muss es in Bayern darum gehen, Flugverkehr so weit als möglich zu vermeiden und wenn überhaupt dann die Erreichbarkeit vorhandener Flughäfen zu verbessern. Daher ist das Ziel, in jeder Region eine Flughafen für die ALF vorzusehen, aus ökologischen Gründen grundsätzlich verzichtbar.

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